Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Geschäftsverbindungen zwischen Lucks Technologies GmbH und den jeweiligen Geschäftspartnern für alle Dienstleistungen und Lieferungen einschließlich derer, die im Rahmen von staatlichen Beauftragungen wahrgenommen werden, auch wenn ihre Geltung nicht gesondert vereinbart wird.

 

Lucks Technologies GmbH ist ein unabhängiger technischer Dienstleister und Sachverständiger. Lucks Technologies GMBH handelt unparteilich und neutral.

 

Die Beauftragung und auch alle künftigen Leistungen der Lucks Technologies GmbH erfolgen ausschließlich auf der Basis der nachfolgenden Regelungen und Liefer- und Leistungsbeschreibungen, auch wenn diese im Einzelfall nicht gesondert bzw. ausdrücklich vereinbart worden sind.

 

Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Vertragsbedingungen des Auftraggebers widerspricht die Lucks Technologies GmbH. Sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart.

 

 

 

§ 2 Vorbehalt

 

Bescheinigungen und Prüfberichte von der Lucks Technologies GmbH werden unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt. Dieser kann beispielsweise für den Fall ausgeübt werden, wenn Anpassungen des technischen Regelwerkes an den Stand der Technik dies notwendig machen, oder der Auftraggeber Auflagen oder Weisungen von der Lucks Technologies GmbH nicht fristgerecht erfüllt.

 

 

 

§ 3 Umfang und Ausführung

 

Art und Umfang aller Leistungen von der Lucks Technologies GmbH richten sich nach Maßgabe dieser vertraglichen Bestimmungen nach dem im Zeitpunkt der Dienstleistung aktuellen Stand der Technik.

 

Für Inspektionen und / oder Prüfungen und / oder Vermessungen sind die im Zeitpunkt der Inspektion und/oder Prüfung und/oder Kalibrierung geltenden Vorschriften für Inspektionen und/oder Prüfungen und/oder Vermessung anzuwenden.

 

Sicherheitsrelevante Änderungen in den Vorschriften, die nach dem Zeitpunkt des Vertrages zwischen Lucks Technologies GmbH und ihren Geschäftspartnern erfolgen, sind zu berücksichtigen.

 

Der Auftraggeber hat alle Voraussetzungen zu schaffen, um eine schnelle und reibungslose Leistungerbringung durch die Lucks Technologies GmbH zu ermöglichen. Lucks Technologies ist in dem geforderten Umfang uneingeschränkt Zutritt und Einsicht zu gewähren.

 

Für die Durchführung der Aufgaben und Tätigkeiten notwendige Informationen, Zeichnungsunterlagen etc. müssen vom Auftraggeber rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Auftraggeber ist insbesondere zur Projektbegleitung in Form von jeweils zu vereinbarenden Arbeitsgesprächen verpflichtet und zur Benennung zuständiger Kontaktpersonen sowie zur Vermittlung von notwendigen Gesprächspartnern.

 

Die Parteien sind sich darüber einig, dass Lucks Technologies im Rahmen von Prüfungen kein bestimmtes Prüfungsergebnis bzw. keinen Prüfungserfolg, sondern nur die pflichtgemäße Prüfung und Dokumentation der Prüfungsergebnisse schuldet.

 

Prüfungen und Messungen an Windenergieanlagen und Ingenieurbauwerken dienen der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Sicherheitsbestimmungen und -auflagen. Sie ersetzen nicht die Wartung und Inspektion durch den Betreiber, sondern sie dienen nur als ergänzende Maßnahme der Beurteilung des aktuellen technischen Zustandes nach Maßgabe des beauftragten Prüfumfangs.

 

Unterauftragnehmer von der Lucks Technologies GmbH sichern die Einhaltung einschlägiger berufsgenossenschaftlicher Vorschriften, gültiger Arbeitssicherheitsgesetze sowie allgemein anerkannter technischer Richtlinien und Vorschriften zu.

 

 

 

§ 4 Vertraulichkeit

 

Lucks Technologies GmbH garantiert die vertrauliche Behandlung aller erhaltenen Informationen, Daten und Unterlagen sowie der erarbeiteten Ergebnisse.

 

 

 

§ 5 Vergütung

 

Die Leistungen von Lucks Technologies GmbH sind nach Maßgabe der Tarife von Lucks Technologies GmbH zu vergüten oder nach dem im Angebot aufgeführten Preis. Zusätzlich dazu werden von Lucks Technologies GmbH die mit den Leistungen im Zusammenhang stehenden Nebenkosten (z.B. Reisekosten, andere Auslagen und ggf. anfallende Mehrwert-/Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt.

 

Zusätzliche vom Auftraggeber verlangte Leistungen werden in Übereinstimmung mit dem Auftraggeber entsprechend Zeit und Aufwand gesondert berechnet. Zusätzliche Aufwendungen, die beispielsweise durch mangelhafte Organisation auf Seiten des Auftraggebers, Verzögerungen oder durch wiederholte Prüfungen/Inspektionen/Messungen entstehen und die nicht von Lucks Technologies GmbH zu vertreten sind, werden gesondert zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet.

 

Zusätzliche Leistungen werden entweder nach dem Stundensatz der benötigten Mitarbeiter berechnet oder – nachdem der Auftraggeber zugestimmt hat, die zusätzlichen Leistungen zu erfüllen – nach einem Kostenangebot von Lucks Technologies GmbH.

 

 

 

§ 6 Fälligkeit der Rechnungen

 

Die Vergütung für alle von Lucks Technologies GmbH erbrachten Leistungen ist ohne Abzug 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Verzug ist Lucks Technologies GmbH vorbehaltlich weitergehender Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen, Bescheinigungen und sonstige Unterlagen zurückzuhalten und/oder die Gültigkeit von Bescheinigungen auszusetzen oder zu widerrufen.

 

Die gelieferten Leistungen und Güter bleiben bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen Eigentum von Lucks Technologies GmbH.

 

Das kaufmännische wie auch ein sonstiges Zurückhaltungsrecht des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist ebenfalls ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

 

 

§ 7 Gewährleistung

 

Lucks Technologies GmbH bietet Gewähr für ihre vertragsmäßig zu erbringenden Leistungen, die sie im Rahmen der Sorgfaltspflicht zu vertreten hat.

 

Gewährleistungsansprüche können zunächst nur in Form der Nachbesserung gemäß §635 BGB geltend gemacht werden.

 

Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber eine angemessene Herabsetzung gemäß §638 BGB, jedoch keine Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

 

Lucks Technologies GmbH gewährleistet auf alle Dienstleistungen und Lieferungen eine sorgfältige und fachgerechte Lösung der Aufgabe nach dem heutigen Stand der Technik und den einschlägigen Vorschriften und Richtlinien. Lucks Technologies GmbH gewährleistet eine termingemäße Bearbeitung, soweit nicht Gründe außerhalb des Verantwortungsbereiches von Lucks Technologies GmbH zu Verzögerungen führen. Lucks Technologies GmbH gewährleistet eine neutrale und unabhängige Bearbeitung und den uneingeschränkten Einsatz seiner Erfahrungen.

 

 

 

§ 8 Haftung

 

Lucks Technologies GmbH haftet für die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden im Rahmen der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung.

 

Sollte der Auftraggeber im Einzelfall eine Höherversicherung wünschen, so berechnen wir den tatsächlichen Mehraufwand bei der Versicherungsprämie, in Abhängigkeit des Projektvolumens mindestens jedoch einen Pauschalbetrag in Höhe von 1.000,- €.

 

In Fällen leichter Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ist der Höhe nach für einen einzelnen Schadensfall auf die Höhe des Honorars beschränkt.

 

Lucks Technologies GmbH haftet nicht für Produktionsbeeinträchtigungen oder –stillstände, die nicht von der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sind.

 

 

 

§ 9 Geistiges Eigentum

 

Der Auftraggeber wird die im Rahmen des Auftrages von Lucks Technologies GmbH erstellten Berichte, Pläne, Zeichnungen, Kalkulationen, Berechnungen und dgl. nur für die im Rahmen des Auftrages vereinbarten Zwecke verwenden. Die Weitergabe von Daten oder Informationen ist dem Auftraggeber gestattet. Etwaige Urheberrechte (Patente, Erfindungen, Marken) an diesen Arbeitsergebnissen bleiben unberührt. Nur Dokumente mit Originalunterschrift sind authentisch.

 

 

 

§ 10 Höhere Gewalt

 

Ereignisse höherer Gewalt, die Leistungen wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind.

 

 

 

§ 11 Datenspeicherung

 

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine für die Vertragserfüllung relevanten Daten, insbesondere seine Kundendaten, bei uns gespeichert werden (§ 26 Bundesdatenschutzgesetz).

 

 

 

§ 12 Erfüllungsort – Gerichtsstand – Anwendbares Recht

 

Erfüllungsort für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Auftrag ergebenden Verpflichtungen ist Hamburg, soweit sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt.

 

Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen beider Vertragspartner ist das für den Sitz von Lucks Technologies zuständige Gericht soweit die Voraussetzungen nach §38 ZPO für den Auftraggeber zutreffen (Kaufmannseigenschaft).

 

Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von Lucks Technologies GmbH.

 

Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem zwischen inländischen Vertragspartnern geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über internationale Warenkaufverträge (CISG bzw. UN- Kaufrecht).

 

 

 

§ 13 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen Auftraggeber und Lucks Technologies GmbH oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Bei Zweifeln über die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die deutsche Fassung maßgebend.

 

 

 

Stand: Hamburg , 20. Februar 2019